AGBs
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
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Zimmertuere
(Stand September 2021)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsparteien, Geltungsbereich:

1. Die Vertragsparteien, für die diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ist die Betreiberin des PLAYMOBIL-Hotels, die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG, Brandstätter Str. 2-10, 90513 Zirndorf (nachfolgend „Das Hotel“) und der Kunde andererseits.

2. Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für alle im Zusammenhang mit dem Aufenthalt erbrachten weiteren Leistungen des Hotels für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

II. Vertragsschluss

1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel – unabhängig von deren Form – zustande.

2. Das Hotel ist berechtigt einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere jedoch, sofern die Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels durch den Kunden geeignet wäre, den ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden. Der Kunde ist verpflichtet das Hotel vor Vertragsschluss auf ein solches Gefährdungspotenzial hinzuweisen.

III. Vertragsgegenstand

1. Der Vertragsgegenstand bestimmt sich ausschließlich nach den zwischen dem Hotel und dem Kunden vereinbarten Leistungen, insbesondere der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle weiteren in diesem Zusammenhang vereinbarten Leistungen, wie z.B. Verpflegungsdienstleistungen oder Restaurantdienstleistungen. Sonderleistungen müssen von dem Kunden beantragt werden und werden nur nach - wahlweise ausdrücklicher oder schriftlicher (Textform ausreichend) - Zustimmung durch das Hotel Vertragsgegenstand.

2. Sofern der Kunde Leistungen in Form eines Saisonpaketes bucht mit dem er auch Eintrittskarten für den PLAYMOBIL-FunPark erwirbt, kommt neben dem Hotelaufnahmevertrag und der gesonderten Vereinbarung über weitere Leistungen, wie z.B. Restaurantdienstleistungen, ein weiterer Vertrag über die Nutzung des PLAYMOBIL-FunParks zustande. Gegenstand dieses Vertrages werden die Regelungen der PLAYMOBIL-FunPark-Ordnung, die der Kunde vor Vertragsschluss gesondert erhält.

3. Die Hausordnung des Hotels vom Kunden einzuhalten.

IV. Nutzungsrecht des Kunden:

1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen, Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume zu den vorgenannten Zwecken sind nicht gestattet.

2. Der Kunde hat die Einrichtungen des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen und/oder Beschädigungen, die über eine gewöhnliche Inanspruchnahme hinausgehen, festgestellt werden, ist das Hotel berechtigt dem Kunden die hierfür erforderlichen Reparatur- und/oder Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

3. Die Mitnahme von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet.

V. Preise:

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die mietweise Überlassung des/der Hotelzimmer sowie weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für solche vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung durch das Hotel verauslagt wird. Ein Anspruch des Kunden auf Verauslagung der Vergütung Dritter besteht nicht.

2. Die in dem Vertrag vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Vertragsgegenstand nach Vertragsschluss ist das Hotel berechtigt die Preise entsprechend anzupassen, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

VI. Zahlungsziel, Sicherheit:

1. Die Zahlung des gesamten, nach dem Vertrag geschuldeten Preises ist nach Leistungserbringung durch das Hotel – sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist - bei Abreise des Kunden sofort, ohne Abzug fällig.

2. Wurde mit dem Kunden eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3. Für den Fall des Verzugseintritts hat der Kunde dem Hotel die gesetzlichen Verzugszinsen sowie etwaige weitere aufgrund des Verzugs entstandene Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften zu erstatten.

4. Das Hotel kann von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung auf den Gesamtpreis oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können nach Wahl des Hotels im Vertrag in Textform vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden (auch mit den vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen) oder einer nachträglichen Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel auch nach Vertragsschluss berechtigt bis zum Beginn des Aufenthalts eine (weitere) Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß vorstehender Ziffer 4. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

6. Das Hotel ist zudem berechtigt zu Beginn oder während des Aufenthalts von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Ziffer 4. verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffern 4. und 5. geleistet wurde beziehungsweise bis zu dem Beginn des Aufenthalts nicht vereinbart oder angefordert worden war.

VII. Aufrechnung:

Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftigen Forderung aufrechnen.

VIII. Zimmerbereitstellung und -Rückgabe:

1. Durch den Hotelaufnahmevertrag erwirbt der Kunde keinen Anspruch, dass ihm ein bestimmtes Zimmer zur Verfügung gestellt wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

2. Sofern keine abweichende Vereinbarung über den Zeitpunkt der Bereitstellung getroffen wurde, stellt das Hotel das/die Zimmer gemäß der gebuchten Kategorie dem Kunden ab 16:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Das Hotel kann seine Verpflichtung auch durch die Bereitstellung des Zimmers einer höheren Kategorie – ohne Aufpreis – erfüllen.

3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

4. Am vereinbarten Abreisetag hat der Kunde dem Hotel das/die Zimmer spätestens bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

5. Falls der Kunde das Zimmer über 10:00 Uhr am Abreisetag hinaus nutzt ist das Hotel berechtigt für diese vertragszeitüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Tageslistenpreises für diese Zimmerkategorie und ab 18:00 – 24:00 Uhr mindestens 90 % dieses Preises in Rechnung zu stellen. Weitere vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

IX. VIII. Rücktrittsrecht des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Hotelleistungen durch den Kunden:

1. Sofern dem Kunden aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ein Rücktrittsrecht zusteht, gelten hinsichtlich der Folgen des Rücktritts und dessen Ausübung die gesetzlichen Vorschriften.

2. Dem Kunden wird zudem ein vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungs-Recht) unter den folgenden Bedingungen eingeräumt. Die Ausübung dieses vertraglichen Rücktrittsrechts hat gegenüber dem Hotel in Textform zu erfolgen. Sofern der Kunde dieses Rücktrittsrecht ausübt hat er den vertraglich vereinbarten Gesamtpreis als Stornierungsgebühr in folgender Höhe an das Hotel zu bezahlen:

a) Bis zum 30. Tag vor der Anreise: kostenlos

b) Vom 29. bis zum 15. Tag vor der Anreise: 35%

c) Vom 14. bis zum 7. Tag vor der Anreise: 50 %

d) Vom 6. bis zum 1. Tag vor der Anreise: 75 %

e) Am Tag der Anreise: 90%

Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Hotel durch die Ausübung des Rücktrittsrechtes ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3. Sofern der Kunde ohne Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts an dem vereinbarten Anreisetag die Leistungen des Hotels nicht in Anspruch nimmt, hat er 90 % des vertraglichen Gesamtpreises zu bezahlen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass dem Hotel durch sein Nichterscheinen ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

X. Rücktrittsrecht des Hotels:

1. Das Hotel ist zum Rücktritt von dem Vertrag aufgrund der gesetzlichen Vorschriften berechtigt.

2. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

c) Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,

e) eine vereinbarte oder gemäß dieser AGB verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

3. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4. Im Fall der Ausübung des Rücktritts durch das Hotel bleiben dessen Schadensersatzansprüche hiervon unberührt.

XI. Haftung des Hotels:

1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretenden Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Solche vertragstypischen Pflichten sind diejenigen Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist hierbei verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

3. Für von dem Kunden in das Zimmer oder sonstige Räumlichkeiten des Hotels eingebrachten Gegenstände haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Es wird empfohlen, den Zimmersafe zu nutzen.

4. Falls dem Kunden ein Stellplatz in der Hoteltiefgarage auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, wird hierdurch kein Verwahrungsvertrag begründet. Eine Überwachungspflicht für das Hotel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1-3. Entstandene Schäden hat der Kunde unabhängig davon dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.

XII. Hausrecht

1. Das Hotel-Personal ist berechtigt, Kunden ohne Rückerstattung des gezahlten Preises und der Parkgebühr vom Gelände zu verweisen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere er/sie

a) einen anderen Kunden belästigt,

b) die Ordnung des Hotels stört, oder

c) gegen die Hausordnung in ihrer aktuell geltenden Form verstößt, oder

d) gegen die gesetzlich vorgeschriebenen oder durch das Hygienekonzept des Hotels vorgesehenen Covid-19 Maßnahmen verstößt, bzw. die Einhaltung dieser verweigert.

XIII.Schlussbestimmungen:

1. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen möglichst in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen und/oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts wird ausgeschlossen.

3. Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.